Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das wirtschaftliche und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen.

Das Arbeitsrecht wird in drei Teilbereiche eingeteilt:


  • Arbeitsvertragsrecht (Individualarbeitsrecht): Das sind jene Rechtsvorschriften, die die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer regeln.
  • Arbeitsverfassungsrecht (Kollektives Arbeitsrecht): Dazu gehören jene Rechtsvorschriften, die die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln. Das wichtigste Gesetz ist das Arbeitsverfassungsgesetz, das in seinem 1. Teil die kollektive Rechtsgestaltung - also vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge - regelt. Den 2. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes bildet das Betriebsverfassungsrecht: Hier geht es um die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat, vor allem um seine Aufgaben und Befugnisse.
  • Arbeitsschutz: Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Schutznormen, die an das Arbeitsverhältnis anknüpfen. Diese Rechtsvorschriften verknüpfen oftmals arbeitsvertragsrechtliche und arbeitnehmerschutzrechtliche Aspekte, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz.

Der zentrale Anknüpfungspunkt im Arbeitsrecht ist das Dienstverhältnis oder das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag, der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wird, gestaltet.

Der individuelle Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein Netz von arbeitsrechtlichen Bestimmungen:
Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen.

In der arbeitsrechtlichen Praxis tauchen unter anderem die folgenden Fragen auf:


  • Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?
  • Welche Kündigungsfristen müssen vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber eingehalten werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Kündigung oder eine Entlassung vom Arbeitnehmer bzw. vom Betriebsrat angefochten werden?
  • Welche Ansprüche stehen dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu?
  • Welche Verfalls- und Verjährungsfristen sind für die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche zu beachten?
  • Haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration?
  • Wann besteht ein Anspruch auf  Abfertigung „alt“, und wie hoch ist sie?
  • Kann der Arbeitgeber eine Gehaltskürzung oder sonstige Änderungen des Arbeitsvertrages einseitig anordnen?
  • Was ist beim Urlaubskonsum zu beachten?
  • Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung, und wie wird er errechnet?
  • Unter welchen Umständen kann der Dienstgeber Ausbildungskosten vom Dienstnehmer zurückfordern?
  • Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen „Mobbing“ oder „Bossing“ zur Wehr setzen?
  • Wann ist eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses (vorzeitiger Austritt oder Entlassung) gerechtfertigt und welche Konsequenzen knüpfen sich daran?

 Die Anwendung des Arbeitsrechts bereitet vor allem wegen der Rechtszersplitterung Schwierigkeiten!

Folgende Unterscheidungen sind wesentlich:


  • Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse mit eigenen gesetzlichen Grundlagen
  • Privatrechtliche Dienstverhältnisse: Sonderdienstrechte der Gebietskörperschaften (Vertragsbedienstetengesetze von Bund, Ländern und Gemeinden) Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern Anwendbarkeit von KollektivverträgenSondergesetze für Teilbereiche (Mutterschutz, Gleichbehandlung etc.)

Bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen bietet der Dienstvertrag für beide Seiten Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch auf zwingendes Recht Bedacht nehmen müssen. Eine rechtliche Beratung ist daher äußerst empfehlenswert, um ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden. Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen oft sehr rasch (Unverzüglichkeitsgrundsatz) gefällt werden, um einen Rechtsverlust oder andere nachteilige Folgen zu verhindern. Ein kurzer Anruf beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann Ihnen sehr viel Geld sparen!


Leistungen:


  • kostenlose Erstberatung
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen
  • Beratung vor Abschluss von Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen
  • Beratung vor wichtigen Personalentscheidungen
  • Gerichtliche Anfechtung von Entlassungen und Kündigungen