Sozialrecht
Unter dem Begriff „Sozialrecht“ wird eine Vielzahl von Rechtsnormen zusammengefasst, die funktionell ein Teil des Systems der sozialen Sicherheit sind und die Ansprüche in bestimmten Lebenslagen regeln. Dazu gehören die gesetzlich geregelten Ansprüche bei Pensionierung, Arbeitslosigkeit, Geburt oder Adoption eines Kindes, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Pflegebedürftigkeit.
Das geltende Sozialrecht gliedert sich im Wesentlichen in die drei großen Bereiche:
- Sozialversicherung
- Versorgung
- Sozialhilfe
Es ist in unterschiedlichen Gesetzen, wie z. B. im ASVG, GSVG, AlVG, KBGG, usw. geregelt.
Charakteristisch für das sozialrechtliche Verfahren ist die sukzessive Kompetenz des Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht in Leistungsangelegenheiten. Dies bedeutet, dass Bescheide der Sozialversicherungsträger und anderer Rechtsträger durch Einbringung einer Klage anzufechten sind.
Die meisten sozialrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht betreffen:
- die Gewährung der Pension, insbesondere Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension,
- die Gewährung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, wie Unfallrenten und Heilbehelfe.
- die Gewährung von Pflegegeld: Das Pflegegeld dient der Abdeckung des durch eine (in Stufen bemessene) Pflegenotwendigkeit entstandene Mehraufwandes. Je höher der (durch medizinische Sachverständige festgestellte) Pflegeaufwand, desto höher das Pflegegeld.
Besonderheiten des sozialrechtlichen Verfahrens sind z. B. die Gebührenfreiheit, das heißt bei Klagseinbringung ist keine Pauschalgebühr zu entrichten, und keine Kostenersatzpflicht an den Sozialversicherungsträger, der in jedem Fall auch die Sachverständigengebühren zu tragen hat. Das Kostenrisiko ist also für den Versicherten bedeutend geringer als bei anderen Gerichtsprozessen. Das bedeutet, dass auch im Falle eines Prozessverlustes des betroffenen Versicherungsnehmers keine Pflicht zur Bezahlung der Prozesskosten des beklagten Sozialversicherungsträgers besteht. Das Sozialverfahren vor den Gerichten ist weiters dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht regelmäßig medizinische Sachverständigengutachten zur Entscheidungsfindung benötigt.
Leistungen:
- Vertretung in sozialrechtlichen Verfahren
- Sozialrechtliche Beratung
- Geltendmachung der Integrationsabgeltung nach einem Arbeitsunfall